
Die garantierte Rente setzt sich zusammen aus der Stammrente sowie der erworbenen Überschussrente. Die Stammrente ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine, welche entsprechend der Beitragszahlungen gutgeschrieben werden. Die Überschussrente setzt sich aus den bereits gut geschriebenen Anpassungszuschlägen zusammen.
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https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/

Als garantierte Rente wird in der privaten Versicherung der Beitrag ausgewiesen, der am Ende der Vertragslaufzeit garantiert zur Auszahlung gelangt. Die Höhe der monatlichen Rentenzahlung durch den Versicherer ist für die gesamte Rentenlaufzeit garantiert gleich hoch.
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